Es gelten die nachfolgenden allgemeinen Teilnahmebedingungen für unser Partnerprogramm.
- Geltungsbereich
- Partnerprogramme / Angebot
- Regeln im Partnerprogramm
- Abrechnungsgrundlagen / Vergütung
- Haftung
- Verfügbarkeit
- Laufzeit / Kündigung
- Änderungen AGB (Teilnahmebedingungen)
- Datenschutz und Vertraulichkeit
- Allgemeines
- Salvatorische Klausel
Präambel
Das in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte Partnerprogramm dient dazu, über die Vermittlung von Zugriffen über Internetseiten der Partner auf den Ha-eS-Computer Shop zu vermitteln. Der Partner erhält Geldzahlungen, wenn aufgrund der Werbung auf der Seite des Partners im Ha-eS-Computer Shop Waren bestellt werden.
Dazu wird ein Vertrag zwischen dem Partner und Ha-eS-Computer geschlossen.
Definition Ha-eS-Computer
Inhaber und Betreiber der Internet-Seite Ha-eS-Computer.de auf die über die Seite des Partners verwiesen wird und durch Bestellung von Waren auf seiner Seite gegenüber dem Partner entgeltpflichtig wird.
Definition Partner
Inhaber der Website auf der ein Link auf die Seite(n) von Ha-eS-Computer angebracht ist und über den Zugriffe auf die Seiten vom Ha-eS-Computer Shop erfolgen.
1. Geltungsbereich
1.1. Das Partnersystem von Ha-eS-Computer ermöglicht dem Partner, sich als Werbeträger; d.h. zur Schaltung von Hyperlinks auf die Website von Ha-eS-Computer anzumelden.
1.2. Mit der Annahme der Anmeldung des Partners seitens Ha-eS-Computer anerkennt der Partner die vorliegenden AGB.
1.3. Durch die Annahme der Anmeldung des Partners seitens Ha-eS-Computer zur Teilnahme am Partnerprogramm kommt zwischen dem Partner und Ha-eS-Computer ein Vertrag zustande.
1.4. Andere als in deutscher und/oder englischer Sprache angebotene Websites sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Trotzdem erfolgte Anmeldungen werden von Ha-eS-computer ohne besondere Nachricht gelöscht. Sämtliche angenommenen Partnerschaften werden dann ungültig. Vergütung erfolgt keine.
2. Partnerprogramme / Angebot
2.1 Ha-eS-Computer ermöglicht dem Partner die Teilnahme an einem Pay-Per-Sale (prozentuale Provision pro gültiger Transaktion) Partnerprogramm. Mittels Implementierung eines Hyperlinks auf seiner(n) Website(s) erwirbt der Partner durch die Vermittlung des Verkaufs von Produkten Anspruch auf Zahlung einer Provision.
2.2 Die zur Teilnahme am Partnerprogramm erforderlichen Hyperlinks nebst URL der jeweiligen Seite im Ha-eS-Computer Shop stellt Ha-eS-Computer dem Partner zum Abruf bereit.
2.3. Der Partner darf den von Ha-eS-Computer zur Verfügung gestellten HTML Code nur in Absprache mit Ha-eS-Computer verändern.
2.4. Die Verwendung des Links in einem eigenen Adserver ist erlaubt.
2.5. Ha-eS-computer stellt dem Partner online Statistiken zur Verfügung. Ha-eS-Computer erlaubt dem Partner durch Zugriff auf seinen Server, diese Statistiken abzurufen. Eine Zusendung dieser Statistiken an den Partner erfolgt nicht.
3. Regeln im Partnerprogramm
3.2. Ha-eS-Computer ist berechtigt, die Annahme der Anmeldung des Partners für das Partnerprogramm ohne Angabe von Gründen zu verweigern. Ein Anspruch gegen Ha-eS-Computer seitens des Partners entsteht hierdurch nicht.
3.3. Ha-eS-computer gewährt dem Partner während der üblichen Geschäftszeiten (werktags, 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr) per Email technische Unterstützung.
3.4. Der Partner kann in beliebiger Anzahl an jeder beliebigen Stelle seiner Website ausschließlich einen im online System verfügbaren Hyperlink in Form eines Werbebanners auf die Website von Ha-eS-Computer setzen. Auf die Art und die Platzierung dieses Links kann Ha-eS-Computer nur durch besondere Vereinbarung direkt mit dem Partner Einfluss nehmen.
3.5. Dem Partner ist bekannt, dass Ha-eS-Computer jederzeit die Möglichkeit hat, der Verwendung seines Hyperlinks zu seiner Website zu widersprechen. In diesem Fall wird Ha-eS-Computer den Partner unverzüglich mitteilen, dass er die Vertragsbeziehung zwischen sich und dem Partner kündigt. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Partner und dem Merchant erlischt dadurch. Der Partner erhält ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Vergütungen mehr seitens Ha-eS-Computer.
3.6. Ha-eS-Computer behält sich das Recht vor, den Partner von der Teilnahme am Partnerprogramm auszuschließen. Dies gilt insbesondere in Fällen von Vertragsverstößen oder wenn auf der(n) Seite(n) der Website(s) Gewaltdarstellung, sexuell eindeutige Inhalte oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich, Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter erscheinen und oder Hyperlinks auf andere Sites mit entsprechenden Inhalten vorhanden sind.
3.7. Dem Partner ist bekannt, dass sowohl die inhaltliche als auch die formelle Gestaltung sowie die Pflege der Website von Ha-eS-Computer wie auch die von diesem zur Verfügung gestellten Links, etc. ausschließlich in dessen Verantwortungsbereich liegen.
3.8. Dem Partner ist bekannt, dass der Ha-eS-Computer im Rahmen der Zusammenarbeit entsprechend den Erfordernissen direkten Kontakt mit ihm aufnimmt.
4. Abrechnungsgrundlagen / Vergütung
4.1. Vergütung für das Pay-Per-Sale Partnerprogramm
4.1.1. Vermittelte Transaktionen (Sales) werden durch Session-Tracking erfasst und im online System protokolliert.
4.1.2. Sales werden sofort verprovisioniert. Die vereinbarten Provisionen werden zu dem unter Punkt 4.3 genannten Zeitpunkt dem Konto des Partners gutgeschrieben, wenn sein Guthaben 50,00 EUR beträgt.
4.1.3. Ha-eS-Computer bleibt das Recht vorbehalten, im Falle von falschen, geänderten, nicht lieferbaren oder auf andere Weise ungültigen Bestellungen, Provisionsgutschriften im online System bis zu sechs Wochen nach Freigabe zu korrigieren bzw. komplett zu stornieren.
4.1.4. Für die Kalkulation der Provisionen wird der Nettoverkaufswert zu Grunde gelegt.
4.2. Abrechnungsmodus
4.2.1. Ha-eS-Computer erstellt für den Partner eine monatliche Abrechnung und besorgt die Auszahlung der Vergütung an ihn. Der Partner wird ca. am 1. eines jeden Monats per Email über die Höhe der bevorstehende Auszahlung informiert. Ha-eS-Computer wird die Vergütung spätestens am 15. Tag des auf den abzurechnenden Monat folgenden Monat an den Partner auszahlen, sofern die Vergütung des für den abzurechnenden Berichtsmonat mindestens 50,00 EURO netto beträgt. Beträgt sie weniger als 50,00 EURO netto, wird Ha-eS-Computer die Vergütung des Partners erst in dem Monat zum genannten Zeitpunkt auszahlen, in dem alle nicht ausgezahlten Vergütungen des Partners kumuliert mindestens 50,00 Euro netto betragen. Das Partner Guthaben wird nicht verzinst.
4.3. Vergütungsanspruch
4.3.1 Dem Partner steht ein Vergütungsanspruch gemäß dem von ihm mit Ha-eS-Computer geschlossenen Vereinbarungen zu.
5. Haftung
5.1. Ha-eS-computer haftet gegenüber ihren Partnern für die vom ihm zur Verfügung gestellte Werbung.
5.2. Ha-eS-computer stellt die Teilnehmer an seinem Partnerprogramm von sämtlichen Schadensersatzansprüchen, Haftungsansprüchen und jedweden Kosten frei, die den Partnern dadurch entstehen, dass ein Anspruch gegen sie geltend gemacht wird, demzufolge verwendete Werbung von Ha-eS-Computer gegen das Wettbewerbsrecht, gewerbliche Schutzrechte Dritter oder andere Gesetze bzw. Verordnungen verstoßen.
5.3. Für Schadensersatzansprüche, Haftungsansprüche und sonstige Kosten, die durch die Einstellung eines Hyperlinks auf eine Partner Website mit Gewaltdarstellung, sexuell eindeutigen Inhalten oder diskriminierende Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich, Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigungen oder Alter erscheinen und oder Hyperlinks auf andere Sites mit entsprechenden Inhalten entstehen, haftet der Partner gegenüber Ha-eS-Computer.
5.4. Ha-eS-Computer haftet gegenüber dem Partner ausschließlich für einen eventuellen Schaden, welcher durch die Erstellung des Hyperlinks entsteht.
6. Verfügbarkeit
6.1. Ha-eS-Computer wird den in der Internetbranche üblichen Aufwand betreiben um zu gewährleisten, dass das online System 24 Stunden am Tag verfügbar bleibt. Ausgenommen hiervon sind Unterbrechungen, die für erforderliche Wartungsmaßnahmen üblich sind oder durch Dritte, nicht mit Ha-eS-Computer verbundene Unternehmen verschuldet sind. Sollte das online System gleichwohl ausfallen, wird sich Ha-eS-Computer im Rahmen seiner Möglichkeiten sofort bemühen, die Verfügbarkeit wiederherzustellen. Ein Anspruch gegen Ha-eS-Computer seitens des Partners besteht hieraus nicht.
7. Laufzeit / Kündigung
7.1. Der Vertrag zwischen Ha-eS-Computer und dem Partner beginnt, wenn die Anmeldung des Partners für das Partnerprogramm bestätigt wurde bzw. wenn dem Partner die Zugangsdaten für das Partnerprogramm mitgeteilt wurden.
7.2. Der Vertrag kann von beiden Seiten jederzeit mündlich oder schriftlich gekündigt werden. Die Kündigung wird jeweils um 0.00 Uhr des auf den Tag der Kündigung folgenden Tages wirksam. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung sind sämtliche noch anfallende Vergütungen und Provisionen zu zahlen.
7.3. Der Partner ist verpflichtet, nach erfolgter Kündigung sämtlich Hyperlinks des Partnerprogramms von seiner Website bzw. den Webseiten zu entfernen.
7.4. Ab Wirksamkeit der Kündigung werden keinerlei Vergütungen mehr bezahlt, auch wenn der Partner den jeweilige Hyperlink nicht von seiner Website bzw. den Webseiten entfernt hat.
8. Änderungen AGB (Teilnahmebedingungen)
8.1. Änderungen der Teilnahmebedingungen sind jederzeit möglich und werden unter Einhaltung einer Frist von 2 (zwei) Wochen angekündigt. Sie werden allen Beteiligten per Newsletter und über das online System zugänglich gemacht. Erfolgt kein ausdrücklicher, schriftlicher Widerspruch innerhalb der Ankündigungsfrist, gelten die neuen Teilnahmebedingungen als angenommen.
9. Datenschutz und Vertraulichkeit
9.1. Ha-eS-Computer verpflichtet sich, die Bestimmungen des Deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Teledienste Datenschutz Gesetzes (TDDSG) und alle anderen datenschutzrechtlichen Vorschriften einschl. gegebenenfalls künftiger europäischer Datenschutzgesetze, insbesondere solcher hinsichtlich der Wahrung des Datengeheimnisses, zu beachten.
9.2. Zwischen dem Partner und Ha-eS-computer gilt durch Annahme der Anmeldung des Partners seitens Ha-eS-computer eine dem Punkt 9.1 dieser AGB gleichbedeutende Vertragsvereinbarung.
10. Allgemeines
10.1. Teilnahmeberechtigt sind voll geschäftsfähige Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
10.2. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand im Verhältnis zu Kaufleuten ist Berlin.
11. Salvatorische Klausel
11.1. Sollten Bestimmungen des vorliegenden Vertrags im Sinne der Rechtssprechung in Deutschland ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Auffüllung von Lücken soll eine angemessene Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.
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